Infos / FAQ

Bei Säuglingen und Kleinkindern dauert eine osteopathische Behandlung in der Regel ca. 30min. Eine Ausnahme stellt die erste Sitzung dar, welche aufgrund des Erstgespräches und der Befunderhebung bis zu 45min dauern kann.
Bei älteren Kindern dauert eine Behandlung in der Regel immer ca. 45min.

Preise:

  • osteopathische Erstvorstellung: € 70,-
  • osteopathische Folgebehandlung Säuglinge und Kleinkinder (ca.30min): € 50,-
  • osteopathische Folgebehandlung ältere Kinder und Erwachsene (ca. 45Min): € 70,-

Auf Wunsch kann eine Abrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erfolgen. Hierbei kann es ja nach Behandlungsaufwand und Beschwerdebild aufgrund der unterschiedlichen Leistungsziffern zu leichten Abweichungen (+/- 10%) der o.a. Vergütungssätze kommen.

Bezahlung

Sie bekommen von mir nach der Behandlung eine Rechnung zugeschickt. Die Bezahlung erfolgt dann per Überweisung. Wenn Sie möchten, können Sie die Behandlungskosten auch direkt bar in der Praxis bezahlen. Bitte beachten sie, dass eine EC-Kartenzahlung aktuell leider nicht möglich ist.

gesetzliche Krankenkassen:

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erstatten nach Vorlage der Rechnung zumindest anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Häufig ist dafür eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) erforderlich. Die genauen Modalitäten sind bei jeder Kasse anders. Bitte Fragen Sie deshalb direkt bei Ihrer Krankenkasse nach. Eine Auflistung der Kassen, welche sich an den Kosten beteiligen, finden Sie auch unter www.bv-osteopathie.de/kostenerstattung

Sollten Sie für Ihr Kind eine Zusatzversicherung zur Erstattung von Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, kann die Abrechnung auch nach GebüH erfolgen.

private Krankenkassen:

Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Eine ärztliche Verordnung oder eine Abrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker kann erforderlich sein. Bitte klären Sie die genauen Modalitäten direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Um zu mir zur Osteopathie zu kommen, ist eine ärztliche Verordnung nicht erfoderlich. Sie kann unter Umständen jedoch sinnvoll sein, wenn Sie die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet haben möchten. Siehe „Erstattung Krankenkassen“.

Sollte Ihr Kind bereits bei der Geburt akute behandlungsfähige Beschwerden aufweisen, können Sie bereits wenige Tage nach Geburt mit Ihrem Säugling zur Behandlung kommen.

Wenn Ihr Kind keine offensichtlichen Beschwerden aufweist und Sie lediglich zur Vorsorge kommen möchten, ist eine Vorstellung frühestens 5 Wochen nach Geburt sinnvoll.

Bitte beachten Sie auch, dass direkt vor bzw. nach einer Impfung (+/- 10 Tage) keine osteopathische Behandlung erfolgen sollte.

Ja, eine vorherigeTerminvereinbarung ist zwingend erforderlich.

Terminvereinbarungen können am besten telefonisch oder persönlich vor Ort erfolgen. Alternativ können Sie auch unser → Kontaktformular benutzen.

Gerne können Sie auch im Erwachsenenalter zur osteopathischen Behandlung zu mir kommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Einrichtung der Praxis in Ketsch auf Kinder abgestimmt ist. Alternativ können Sie eine Behandlung in meiner Praxis in Schwetzingen (www.physiomed-schwetzingen.de) vereinbaren.